... dürfte der § 92 TKG sein.
Hiernach dürfen jetzt offensichtlich sogar im Rahmen der
Mißbrauchsbekämpfung Daten an "Nicht öffentliche Stellen" also z.B.
an die Industrieverbände übermittelt werden. Oder lese ich hier was
falsch?
Grüße,
h
Hiernach dürfen jetzt offensichtlich sogar im Rahmen der
Mißbrauchsbekämpfung Daten an "Nicht öffentliche Stellen" also z.B.
an die Industrieverbände übermittelt werden. Oder lese ich hier was
falsch?
Grüße,
h