Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

54 Beiträge seit 27.05.2002

Interessant für all Tauschbörsianer ...

... dürfte der § 92 TKG sein.
Hiernach dürfen jetzt offensichtlich sogar im Rahmen der
Mißbrauchsbekämpfung Daten an "Nicht öffentliche Stellen" also z.B.
an die Industrieverbände übermittelt werden. Oder lese ich hier was
falsch?

Grüße,
h
Bewerten
- +
Ansicht umschalten