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  • Ines1

414 Beiträge seit 06.12.2010

Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden Systemschutz.

"Sie haben dabei klargestellt, dass in dieser privaten Datensphäre
nichts verändert und nur unter sehr strengen Auflagen etwa abgehört
werden darf. Das Grundrecht beschreibt einen umfassenden
Systemschutz, der weit über vom User veröffentlichte Informationen
hinausgeht."

Na wen das der Datenschutzbeauftragte festgestellt hat sollte er
handeln. Wenn von der Polizei etwas installiert wird wird schon mal
dagegen verstoßen. Der Systemschutz wurde dann verletzt.

Die Parteien sollten ihr Personal besser aussuchen.  Die noch
Innenminister sollten freiwillig gehen. 


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