Da war wohl am Schluss nur die Übermacht eines Konzerns schuld daran,
dass sie ihre Domain nicht behalten durfte. Und dies obwohl sie weder
etwas mit Schokolade zu tun hatte, noch ihre private Homepage für
Werbezwecke nutzte.
Das Urteil des OHG zeigt zwar eine weise Entscheidung, doch am Ende
ist doch nur maßgebend, wer die bessere Anwälte hat.
dass sie ihre Domain nicht behalten durfte. Und dies obwohl sie weder
etwas mit Schokolade zu tun hatte, noch ihre private Homepage für
Werbezwecke nutzte.
Das Urteil des OHG zeigt zwar eine weise Entscheidung, doch am Ende
ist doch nur maßgebend, wer die bessere Anwälte hat.