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mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.2002

Die Ăśberschrift ist irrefĂĽhrend

Die Überschrift ist irreführend, denn ein "virtuelles Hausrecht"
wurde ja nun gerade nicht bestätigt. 
Die ausführliche Begründung über die Anzahl der Aufrufe macht im
Gegenteil deutlich, dass das OLG bewußt vermeiden wollte, im
Umkehrschluss eine Rechtsprechung für ein solches "Recht" zu
begründen. 

Persönlich fände ich es durchaus diskutabel, ein virtuelles Hausrecht
einzuführen, und IMHO ist das auch ohne Explizierung gegeben,
jedenfalls auf _meinen_ Webseiten ;-)
Nur dieses Urteil hat wenig damit zu tun.
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