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Avatar von fastix
  • fastix

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Re: Anders herum passt es!

evilk666 schrieb am 26.02.2016 23:59:

Denn bei Verbrechen gibt es ja auch nicht die Sichtweise: Haja, der kommt aus Portz, der darf schonmal 3 Leute abknallen, bevor wir den einsperren. WÀhrend sein Kollege im Nobelviertel beim Nasehochziehen per Warnschuss seine KriminalitÀtskarriere und sein Leben beendet.

Nein. Polizei und Gerichte arbeiten genau anders herum:

"Haja, der kommt aus dem Nobelviertel und hat einen Dr. als Rechtsanwalt, der darf schonmal 3 Leute abknallen, bevor wir den einsperren. WÀhrend sein Kollege aus Portz beim Nasehochziehen per Warnschuss seine KriminalitÀtskarriere und sein Leben beendet."

Du glaubst das nicht? Ich hab das auch nicht geglaubt. Inzwischen bin ich eindringlich darĂŒber belehrt, dass Rechtsbeugung und Strafvereitelung die unabdingbaren Grundlagen dieses ganz besonderen "Rechtsstaates" sind.

Meine konkreten Erfahrungen:

- Unangenehme Gerichtsakten verschwinden bis zur VerjĂ€hrung im Kasten einer Richterin, die zufĂ€llig kurz der VerjĂ€hrung auch pensioniert wird. Ok. War dann faktisch wie ein Freispruch fĂŒr mich. Ich hĂ€tte nur gerne geklĂ€rt ob mich die (Ex-)Richterin Weimann vom AG Kassel im Verfahren wĂŒst anschreien, mir vollstĂ€ndig das Wort verbieten und sich im Urteilsspruch auf gar nicht verfahrensgegenstĂ€ndliche und auch nicht verhandelte (und unwahre) Behauptungen stĂŒtzen darf. Ich hatte das in den Gesetzen irgendwie ganz anders gelesen.

- Es ist selbstverstĂ€ndlich keine Rechtsbeugung nach dieser wĂŒsten "Verhandlung" kein schriftliches Urteil zu erlassen und die Akte in einen Kasten zu legen um zu prĂŒfen ob es in diesem Kasten feucht ist, die Akte also schimmelt. Ob ĂŒberhaupt meine Beschwerde zur Akte kam weiß ich bis heute nicht. Ich hĂ€tte (so die vorsĂ€tzlich falsche Auskunft des Gerichts) wegen der eingetretenen VerjĂ€hrung darauf keinen Anspruch...

- Auch die Beschwerde nicht zu bearbeiten ist nach Ansicht der Justiz gar nicht schlimm, obwohl das im Gesetz (an das die Richter nur dem Grundgesetz nach aber eben nicht tatsĂ€chlich gebunden sind) ganz anders steht. Also: Das Recht wird niemals gebeugt! Man muss die "Rechtsbeugung" nur so definieren, dass diese eben niemals stattfinden kann. Und diese Definition wird stets angewendet. Es gibt dafĂŒr einen Textbaustein: Einfach "EGKR" (Merkhilfe: "Es Gibt Keine Rechtsbeugung") eintippen, die automatische Rechtschreibkorrektur macht daraus 2 AbsĂ€tze.

- Ein Frankfurter Generalstaatsanwalt lĂŒgt mich rotzfrech und schriftlich, dass ein krimineller Rechtsanwalt (GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth!) wegen der angezeigten Sache (immerhin Freiheitsberaubung) bereits verfolgt worden wĂ€re.

- Das ist selbstverstÀndlich keine Strafvereitelung.

- Ein Richter (LG Kassel, Neumeier) gibt vor, nicht lesen zu können. Sonst wĂ€re es Rechtsbeugung gewesen, der hat nĂ€mlich trotz VoreingenommenheitsrĂŒge munter weiter entschieden. Der derzeitige PrĂ€sident des LG Kassel, Albrecht Simon, hat sich entschlossen, die blöd erscheinenden Ausreden zu akzeptieren, also dieses unwĂŒrdige Verhalten zu decken.

- Ein anderer Richter (LG Kassel, Dr. Blumenstein) meint, dass er die als Beweismittel fĂŒr eine Kenntnis eine Sachverhalts bereits im Oktober 2005 genannten Akten vom AG MĂŒnchen nicht als Beweismittel anfordern brauche, weil ich eh nur den "angesehenen! Rechtsanwalt (sic: GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth!) verleumde. Sein Kollege Lohmann macht es auch nicht besser.

- Beides ist selbstverstÀndlich keine Rechtsbeugung.

- Der Ex-PrĂ€sident des LG Kassel (Wolfgang Löffler hĂ€tte es als Vorsitzender einer Jugendstrafkammer besser wissen mĂŒssen) zeigt mich wegen "Verleumdung" an, weil ich dem werten Dr. Blumenstein und seinem Kollege Lohmann in einem Ablehnungsantrag die vorherige Rechtsbeugung bescheinigte - das Amtsgericht hat dann die Anklage nicht zugelassen.

- Ganz klar: Der Strafrechtler Wolfgang Löffler hat mich natĂŒrlich nicht wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt, sondern (genau wie die von ihm gedeckten Kollegen Lohmann und Dr. Blumenstein vorher) einfach nur die Akte nicht ausreichend gewĂŒrdigt. Am LG Kassel ist es, will man dort Richter werden, offenbar Voraussetzung, dass man Sachverhalte ignoriert, Akten einfach nicht und schon gar nicht aufmerksam liest - kurz: "nichts rafft"!

- Eine Richterin Dr. Stöve vom LG DĂŒsseldorf schreibt im selben Urteil auf Seite 2, ich sei kein Mitbewerber einer kriminell handelnden DĂŒsseldorfer Firma. Weshalb ich meine Klage verliere. Auf Seite 3 schreibt sie (indirekt), ich sei deren Wettbewerber, weshalb die kriminellen Gegner ihre Widerklage gewinnen. (Vor dem OLG gewann ich dann beides.)

- Auch das ist selbstverstĂ€ndlich keine Rechtsbeugung, weil natĂŒrlich just DĂŒsseldorfer Richter unbegrenzt dusselig sein dĂŒrfen.

Das sind nur die gröbsten VorfÀlle.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.02.2016 12:11).

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