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  • fastix

mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.2003

Re: Anders herum passt es!

evilk666 schrieb am 26.02.2016 23:59:

Denn bei Verbrechen gibt es ja auch nicht die Sichtweise: Haja, der kommt aus Portz, der darf schonmal 3 Leute abknallen, bevor wir den einsperren. Während sein Kollege im Nobelviertel beim Nasehochziehen per Warnschuss seine Kriminalitätskarriere und sein Leben beendet.

Nein. Polizei und Gerichte arbeiten genau anders herum:

"Haja, der kommt aus dem Nobelviertel und hat einen Dr. als Rechtsanwalt, der darf schonmal 3 Leute abknallen, bevor wir den einsperren. Während sein Kollege aus Portz beim Nasehochziehen per Warnschuss seine Kriminalitätskarriere und sein Leben beendet."

Du glaubst das nicht? Ich hab das auch nicht geglaubt. Inzwischen bin ich eindringlich darĂĽber belehrt, dass Rechtsbeugung und Strafvereitelung die unabdingbaren Grundlagen dieses ganz besonderen "Rechtsstaates" sind.

Meine konkreten Erfahrungen:

- Unangenehme Gerichtsakten verschwinden bis zur Verjährung im Kasten einer Richterin, die zufällig kurz der Verjährung auch pensioniert wird. Ok. War dann faktisch wie ein Freispruch für mich. Ich hätte nur gerne geklärt ob mich die (Ex-)Richterin Weimann vom AG Kassel im Verfahren wüst anschreien, mir vollständig das Wort verbieten und sich im Urteilsspruch auf gar nicht verfahrensgegenständliche und auch nicht verhandelte (und unwahre) Behauptungen stützen darf. Ich hatte das in den Gesetzen irgendwie ganz anders gelesen.

- Es ist selbstverständlich keine Rechtsbeugung nach dieser wüsten "Verhandlung" kein schriftliches Urteil zu erlassen und die Akte in einen Kasten zu legen um zu prüfen ob es in diesem Kasten feucht ist, die Akte also schimmelt. Ob überhaupt meine Beschwerde zur Akte kam weiß ich bis heute nicht. Ich hätte (so die vorsätzlich falsche Auskunft des Gerichts) wegen der eingetretenen Verjährung darauf keinen Anspruch...

- Auch die Beschwerde nicht zu bearbeiten ist nach Ansicht der Justiz gar nicht schlimm, obwohl das im Gesetz (an das die Richter nur dem Grundgesetz nach aber eben nicht tatsächlich gebunden sind) ganz anders steht. Also: Das Recht wird niemals gebeugt! Man muss die "Rechtsbeugung" nur so definieren, dass diese eben niemals stattfinden kann. Und diese Definition wird stets angewendet. Es gibt dafür einen Textbaustein: Einfach "EGKR" (Merkhilfe: "Es Gibt Keine Rechtsbeugung") eintippen, die automatische Rechtschreibkorrektur macht daraus 2 Absätze.

- Ein Frankfurter Generalstaatsanwalt lügt mich rotzfrech und schriftlich, dass ein krimineller Rechtsanwalt (Günter Freiherr von Gravenreuth!) wegen der angezeigten Sache (immerhin Freiheitsberaubung) bereits verfolgt worden wäre.

- Das ist selbstverständlich keine Strafvereitelung.

- Ein Richter (LG Kassel, Neumeier) gibt vor, nicht lesen zu können. Sonst wäre es Rechtsbeugung gewesen, der hat nämlich trotz Voreingenommenheitsrüge munter weiter entschieden. Der derzeitige Präsident des LG Kassel, Albrecht Simon, hat sich entschlossen, die blöd erscheinenden Ausreden zu akzeptieren, also dieses unwürdige Verhalten zu decken.

- Ein anderer Richter (LG Kassel, Dr. Blumenstein) meint, dass er die als Beweismittel fĂĽr eine Kenntnis eine Sachverhalts bereits im Oktober 2005 genannten Akten vom AG MĂĽnchen nicht als Beweismittel anfordern brauche, weil ich eh nur den "angesehenen! Rechtsanwalt (sic: GĂĽnter Freiherr von Gravenreuth!) verleumde. Sein Kollege Lohmann macht es auch nicht besser.

- Beides ist selbstverständlich keine Rechtsbeugung.

- Der Ex-Präsident des LG Kassel (Wolfgang Löffler hätte es als Vorsitzender einer Jugendstrafkammer besser wissen müssen) zeigt mich wegen "Verleumdung" an, weil ich dem werten Dr. Blumenstein und seinem Kollege Lohmann in einem Ablehnungsantrag die vorherige Rechtsbeugung bescheinigte - das Amtsgericht hat dann die Anklage nicht zugelassen.

- Ganz klar: Der Strafrechtler Wolfgang Löffler hat mich natürlich nicht wider besseren Wissens einer Straftat beschuldigt, sondern (genau wie die von ihm gedeckten Kollegen Lohmann und Dr. Blumenstein vorher) einfach nur die Akte nicht ausreichend gewürdigt. Am LG Kassel ist es, will man dort Richter werden, offenbar Voraussetzung, dass man Sachverhalte ignoriert, Akten einfach nicht und schon gar nicht aufmerksam liest - kurz: "nichts rafft"!

- Eine Richterin Dr. Stöve vom LG Düsseldorf schreibt im selben Urteil auf Seite 2, ich sei kein Mitbewerber einer kriminell handelnden Düsseldorfer Firma. Weshalb ich meine Klage verliere. Auf Seite 3 schreibt sie (indirekt), ich sei deren Wettbewerber, weshalb die kriminellen Gegner ihre Widerklage gewinnen. (Vor dem OLG gewann ich dann beides.)

- Auch das ist selbstverständlich keine Rechtsbeugung, weil natürlich just Düsseldorfer Richter unbegrenzt dusselig sein dürfen.

Das sind nur die gröbsten Vorfälle.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.02.2016 12:11).

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