Internethaftplichtversicherung - mal ein origineller Vorschlag. Aber
Versicherungen zahlen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mit ziemlicher Sicherheit würde MP3 sharen in den Vertragsbedingungen
ausgeschlossen, so wie du auch bei der Autohaftpflicht zur Kasse
gebeten wirst, wenn du ohne Lappen oder mit erloschener Zulassung
einen Unfall baust.
Versicherungen zahlen nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Mit ziemlicher Sicherheit würde MP3 sharen in den Vertragsbedingungen
ausgeschlossen, so wie du auch bei der Autohaftpflicht zur Kasse
gebeten wirst, wenn du ohne Lappen oder mit erloschener Zulassung
einen Unfall baust.