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  • TamnaVoda

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2001

Re: Ăśbertragen aufs Auto etwa so?

Analog zu diesem Urteil des OLG haftet der Halter X, wenn er nicht
nachweisen kann das dass Fahrzeug ausreichend gegen unbefugte
Benutzung gesichert war.

Aber (IANAL) das ist meine ganz persönliche Interpretation.
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