Analog zu diesem Urteil des OLG haftet der Halter X, wenn er nicht
nachweisen kann das dass Fahrzeug ausreichend gegen unbefugte
Benutzung gesichert war.
Aber (IANAL) das ist meine ganz persönliche Interpretation.
nachweisen kann das dass Fahrzeug ausreichend gegen unbefugte
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Aber (IANAL) das ist meine ganz persönliche Interpretation.