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  • Heisasa

mehr als 1000 Beiträge seit 22.10.2004

Zeitung darf und ein Nachschlagewerk nicht?

Jemand hatte eine Zeitung verklagt, den Artikel über eine Straftat
nach Verbüßung zu entfernen. Das wurde vom Gericht abgelehnt.
Begründung: Man kann Geschehenes nicht rückgängig machen. Genauso
kann niemand verlangen, alle Zeitungen mit dem konkreten Bericht zu
verbrennen.

Jetzt wird genau das gleiche Wikimedia zur Last gelegt. Aber man soll
das entfernen, bzw. der Nutzer soll dann in der Versionsgeschichte
wühlen (müssen)?

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