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  • Fliegenpilz

734 Beiträge seit 26.04.2001

Re: "Bill of rights"

flare----* schrieb am 9. November 2011 18:51
> Das Ding wurde ausdrücklich zusammengestellt, um den Bürger vor dem
> Staat zu schützen. Im deutschen Grundgesetz gibt es so etwas in
> dieser Form nicht. Das wurde geschrieben, um das deutsche
> Staatsgebilde zu regulieren, der Bürger ist nur Randfigur. Ein
> gewaltiger Unterschied.
Meinst du das deutsche Grundgesetz, an dessen Anfang die Auflistung
der Menschen- und Bürgerrechte kommt? Jene Rechte, die durch die
Ewigkeitsklausel noch zusätzlich besonders hervorgehoben werden.
Während die amerikanische Verfassung das Staatsgebilde regulierte und
erst ein paar Jahre später noch die Bill of Rights nachgeschoben
wurden?

Deine Wertung erscheint mir irgendwie komplett verdreht...

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