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  • Jim Bo

mehr als 1000 Beiträge seit 15.05.2017

Haftungsfrage

Sobotnik schrieb am 07.10.2019 09:24:

Sichtflug ist vorgeschrieben, nur ausnahmsweise darf ein Luftgefährt außer Sicht gesteuert werden.

Das macht die Nutzbarkeit eigentlich völlig unbrauchbar.

Sichtflug ist nur vorgeschrieben, weil der Hersteller kein Vertrauen in seine eigenen Produkte hat und daher die Haftung nicht übernehmen will.

Solange es einen "Piloten" gibt, ist der erstmal Schuld, wenn was schief läuft. Weil er ja vertraglich verpflichtet ist, einzugreifen, wenn die Soft- oder Hardware Scheiße baut.

Erst wenn die Dronen so weit entwickelt sind, dass der Hersteller auch willens ist, die Verantwortung dafür zu übernehmen - erst dann sind sie bereit für den Massenmarkt.

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