Bei einem Verdacht darf ein Richter ja auch eine Hausdurchsuchung genehmigen. Wo ist der Unterschied zwischen einer Hausdurchsuchung und einer Passwortherausgabe?
Bei einem Verdacht darf ein Richter ja auch eine Hausdurchsuchung genehmigen. Wo ist der Unterschied zwischen einer Hausdurchsuchung und einer Passwortherausgabe?