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Avatar von luvyou
  • luvyou

288 Beiträge seit 06.09.2015

Ein Hoch auf die bilateralen Verträge.

Ein schönes Beispiel welche Nachteile eben bilaterale Verträge haben, den im Gegensatz

zum gemeinschaftlichen Recht der EU gibt es selbst für die überwältigende Mehrheit keine

Möglichkeit einzuschreiten solange nicht der letzte Vertragspartner zugestimmt hat.

Trifft übrigens auch Europol, das Schengensystem, Zusammenarbeit der Geheimdienste,

und letztlich den Euro selbst zu. Alles schön an den(demokratischen) Kontrollgremien

vorbei.

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