Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

456 Beiträge seit 03.06.2002

Re: Inhalt des Textes

Doc W schrieb am 27. Februar 2003 0:16

> Du wirst erst dann aufwachen, wenn Dir Deine Krankenkasse "aufgrund
> einer aktualisierten Risikoanalyse" eine Verdopplung Deiner Beiträge
> ankündigt. Dann kannst Du leider auch nicht zu einer anderen
> Versicherung wechseln, da es schon heute es illegal ist, der
> Versicherung bei Abschluß eines Neuvertrags Krankheiten zu
> verschweigen.

Psst... Krankenkassen sind keine richtigen Unternehmen - sie dürfen
auch keine Gewinne machen...
Und nicht Krankenkassen mit Krankenversicherung verwechseln, das sind
zwei Paar Stiefel. 
Übrigens: Die Gesetzliche muss dich nehmen, egal was du für
Krankheiten hast, und du wirst sogar nicht mal danach gefragt. 

Bewerten
- +
Ansicht umschalten