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  • Forenpilz

mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2013

Ja es ist unfair

wenn die ARD in der Sommerpause Tatort Wiederholungen ausstrahlt.
Damit verdient sie Geld ohne große Gegenleistung. Die anderen ÖR tun
es ähnlich.

Wenn man aber weiß, dass die neue Wohnungstürsteuer/Haushaltsabgabe
auch dafür genutzt wird, die Zusatzrente von 1800 Euro im Monat an
Not leidende ARD, ZDF und Deutschlandradio-Mitarbeiter im Rentenalter
zu gewährleisten, damit sie nicht am Hungertun nagen müssen und die
Sender-Intendanten durchweg 300.000 Euro Jahressolär zuzüglich
Dienstfahrzeug beziehen, dann unterstützt man doch gerne
SOLI-darisch.

Die Betriebsrenten der Luxussender fallen üppig aus: Bei ARD sind es
18.900 Euro Zusatzrente, 21.000 Euro beim ZDF pro Jahr und
Lebenserwartung nach Renteneintritt. Mittlerweile gibt es schon
22.000 Sender-Senioren die davon profitieren.

Denn schließlich haben diese Menschen bei den Sendern hart gearbeitet
(prust) und uns ein Stück Fernsehen- und Hörfunkkultur geschenkt
(naja). 

Somit gehen von den mehr als 7 Milliarden Euro
Haushaltsabgaben-Einnahmen (ohne die Werbeeinnahmen der Sender
hinzuzurechnen) jährlich schon mal 500 Millionen für Sonderrenten ab.

> http://www.unzensuriert.at/content/0013607-Vergoldeter-Ruhestand-Sonderrenten-f-r-ARD-und-ZDF-Mitarbeiter

Fiele die Haushaltsabgabe weg, hätte die GEZ ein
Finanzierungsdefizit.

Die künstlich aufgeblähte Senderlandschaft und ihr Personal würde bis
auf wenige Sendeanstalten zusammenbrechen. Im Prinzip brauche wir nur
drei oder sechs. Nord-West und Nord-Ost, Mittel-West Mittel-Ost und
Süd-West und Süd-Ost
Vielleicht noch den Regierungssender Berlin-Headquarter für
allgemeine Parlamentsinformationen.

Mitfinanzierte Nischensender wie Arte, oder Deutschlandradio, die
kaum zu erwähnende Zuschauer/Zuhörerquoten haben, wären dann
ebenfalls weg.

Gerade manche der wenigen Imformationskunden stellen immer wieder
klar, sie zahlen ausschließlich gern Gebühren für Arte und
Deutschlandradio, weil sie sich politisch korrekt und deutlich vom
Konsens der anderen ÖR und der schlimmen Privaten Sendern abheben.

Würde bedeuten, das dann in den ÖR alle 24,5 Minuten Werbeblöcke
gesendet werden würden, auch zur Hauptsendezeit.

Würde bedeuten, das man Sendungen in HD der ÖR mittels
Smartcart-Bezahlsystem wegen des höheren Pixel-Mehrwertes empfangen
könnte. Wenn HD4k kommt dann noch einmal.

Würde bedeuten, das man eine Haushalts-Informations-Maut-Card an
zahlungswillige Abonnenten verschicken könnte, um die Radio und
TV-Sender freizuschalten. 
1x durchziehen am Gerät würde reichen, um damit alle Empfänger im
Haushalt und Auto zu aktivieren. Damit hätte die GEZ nur die Kunden
die ihre Angebote nutzen.
ARD und ZDF Online sowie alle anderen 3. Programme im Internet wären
nur noch durch durch Registrierung mit der GEZ-Kundennummer und
Mailadresse erreichbar.

Die ÖR müssten sich an den Einnahmeschemata der Privatsender
orientieren, um weiterhin ihren angeblich im Grundgesetz verankerten
Presse- und Informationsauftrag weiter auszuführen.

Art. 5 Absatz (1): Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk
und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mir fehlt in diesem Zusammenhang im Gesetzestext die direkte Nennung
einer Rundfungeräte-Besitzsteuer, Wohnungstürsteuer, Gebühren oder
Abgaben eintreibenden Institution, wie die GEZ oder heute ARD/ZDF
Deutschlandfunk, eben dar für die frei zu äußernde Berichterstattung
durch Rundfunk und Film.

Somit steht nicht geschrieben, wie sich diese frei zu äußernde
Berichterstattung durch Rundfunk und Film finanzieren soll oder muss.

Eben wie jeder Buch- oder Zeitungsverlag: Durch den Verkauf der
Drucksache, der Information und Werbung im Produkt an Abonnenten oder
Laufkundschaft.

Bzw. die Privaten Sender und Sky durch Werbeblöcke, Gewinnspiele und
neuerdings zusätzlich durch Bezahlmehrwertfernsehen CI+ und HD+ wegen
ein paar 1000 Pixel mehr am TV-LCD-Monitor.

Was sich die Juristen der GEZ bzw. Länderregierungen in ihrem
Rundfunkstaatsvertrag ausgedacht haben, ist imho lediglich eine
hauchdünne Anlehnung, aber keine direkte Verankerung als
Gebühreneinnahmegesetz, an den GG. Art. 5 Absatz 1.

Die Juristenprofis der Länder und Sendeanstalten werden das natürlich
ganz anders sehen. In den heiligen Hallen der Sender mag wohl eine
besondere Doktrin herrschen. Und jeder der dort arbeitet lebt danach,
und zwar nicht schlecht.

In diesem Sinne.

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