Also laut dem Urteil des OVG Hamburg vom 13.05.2015 sind die Gefahrengebiete verfassungswidrig.[1] Damit existieren auch keine.[2]
Hätte man die Polizei ja mal auf das Urteil hinweisen können. ;-)
[1] http://justiz.hamburg.de/contentblob/4496240/data/4bf226-12.pdf
[2] http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburger-Gefahrengebiete-verfassungswidrig,gefahrengebiet212.html
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