StSchl schrieb am 18. November 2010 16:46
> Was stimmt an meiner obigen Formulierung bitte nicht?
Stimmt das habe falsch verstanden.
> > > Ironischerweise liefert ihr den Beweis direkt auch noch ein
> > > Atomkraftgegner. :)
> >
> > Ja, komisch nicht, die Atomkraftgegner habens halt eher mit
> > der Wahrheit als die Befuerworter
>
> Das lass ich einfach mal so stehen und schmunzel ein bisschen.
Na, hoffentlich vergeht dir das Schmunzeln nicht, wenn du, wie wir
alle, die Zeche fuer Asse (und anderes) zahlst.
> >
> > > Zur Verdeutlichung: § 823 Abs. I BGB - Schadensersatzpflicht
> > > "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
> > > Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
> > > anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des
> > > daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
> >
> > Wenn du schon Gesetze zitierst dann nimm auch die richtigen,
> > kleiner Tipp: § 315 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch.
>
> Kleiner Tipp: Das Strafgesetzbuch regelt den Umfang der Bestrafung.
> Der von mir gepostete Paragraph behandelt die Schadensersatzpflicht
> im Allgemeinen.
Wenn man Schadensersatz will, muss erstmal eine Schuld festgestellt
werden.
gruss rudi
> Was stimmt an meiner obigen Formulierung bitte nicht?
Stimmt das habe falsch verstanden.
> > > Ironischerweise liefert ihr den Beweis direkt auch noch ein
> > > Atomkraftgegner. :)
> >
> > Ja, komisch nicht, die Atomkraftgegner habens halt eher mit
> > der Wahrheit als die Befuerworter
>
> Das lass ich einfach mal so stehen und schmunzel ein bisschen.
Na, hoffentlich vergeht dir das Schmunzeln nicht, wenn du, wie wir
alle, die Zeche fuer Asse (und anderes) zahlst.
> >
> > > Zur Verdeutlichung: § 823 Abs. I BGB - Schadensersatzpflicht
> > > "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
> > > Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines
> > > anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des
> > > daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
> >
> > Wenn du schon Gesetze zitierst dann nimm auch die richtigen,
> > kleiner Tipp: § 315 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch.
>
> Kleiner Tipp: Das Strafgesetzbuch regelt den Umfang der Bestrafung.
> Der von mir gepostete Paragraph behandelt die Schadensersatzpflicht
> im Allgemeinen.
Wenn man Schadensersatz will, muss erstmal eine Schuld festgestellt
werden.
gruss rudi