Das wird wohl wieder mal ein Gericht klären müssen, von seiten des
Staates ist keine Selbstbeschränkung im Sinne der Verfassung zu
erwarten. Und schon garkeine Transparenz.
Was wurde aufgenommen, was wurde aufgezeichnet, für wie lange, waren
Personen zu identifizieren, wem wurde das Material zugänglich
gemacht?
Staates ist keine Selbstbeschränkung im Sinne der Verfassung zu
erwarten. Und schon garkeine Transparenz.
Was wurde aufgenommen, was wurde aufgezeichnet, für wie lange, waren
Personen zu identifizieren, wem wurde das Material zugänglich
gemacht?