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Avatar von einar2
  • einar2

74 Beiträge seit 17.06.2015

Gedankenverbrechen sind doppelplus ungut

Das ist eine gute Gelegenheit daran zu erinnern, dass wir inzwischen tatsaechlich Gedankenverbrechen bestrafen.
Kinderpornografie hat nicht zwingend etwas mit wirklichen Kindern zu tun. Es genuegt, Darstellungen von Kindern in bewusst sexuellem Kontext zu erstellen oder zu besitzen. Wer also nach sexuellen Inhalten zu Bart und Lisa Simpson sucht (das sollten sie wirklich nicht tun! Wirklich nicht!), macht sich in Deutschland wahrscheinlich strafbar. Dass es sich um fikitive Charaktere handelt und somit ganz sicher keine wirklichen Kinder involviert waren, spielt scheinbar keine Rolle vor dem Gesetz.

Nur die Gedanken sind frei. Obwohl ich hoffe, dass sich ihre Gedanken mit nuetzlicherem beschaeftigen. Sobald es gepixelt wird, ist es strafbar. Gedankenverbrechen eben.

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