Finde einen überarbeiteten Richter, und der unterschreibt das
Formular, ohne es sich durchzulesen. Das ist häufig genug passiert.
Mal abgesehen davon müssen die Privatermittler anscheinend nichts
beweisen. Es reicht, wenn sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben,
dann gilt das auch vor Gericht. (Kann mich nur noch bruchstückhaft an
den Fall vor ein paar Jahren erinnern.)
Formular, ohne es sich durchzulesen. Das ist häufig genug passiert.
Mal abgesehen davon müssen die Privatermittler anscheinend nichts
beweisen. Es reicht, wenn sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben,
dann gilt das auch vor Gericht. (Kann mich nur noch bruchstückhaft an
den Fall vor ein paar Jahren erinnern.)