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  • CoolAllo

mehr als 1000 Beiträge seit 19.06.2003

Muss man überhaupt das Handy aushändigen? Wo bleibt die Unschuldsvermutung?

An sich untergräbt doch eine solche Kontrolle die Unschuldsvermutung.
Wieso muss ich beweisen, dass mein Handy nicht geklaut ist?

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