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  • schtonie

mehr als 1000 Beiträge seit 21.06.2007

BVG macht zumindest noch seinen Job

...im Gegensatz zu so manch anderem, vor allem in der Legislative zu
findenden Zeitgenossen.

Rein rechtlich betrachtet ein völlig korrektes Urteil!
Was dagegen den Auftrag "der Grundversörgung" des ÖR aus dem
Rundfunkstaatsvertrag betrifft, wäre es bereits vor Jahrzehnten die
Aufgabe der Ministerpresidenten gewesen, hier klare Definitionen
vorzunehmen.
Der ÖR ist ein im Vergleich zur restlichen Gesellschaft total
restistenter Bereich. Hier kann man nicht nur selbst entscheiden, in
welchem Umfang man seinen "gesetzlichen Auftrag" sieht. Nein - eine
sog. "unabhängige Expertenkommission" entscheidet dann noch über die
Höhe der für die eigenen Ideen benötigten Mittel.

Traumhafte Verhältnisse!

Dem BVG zumindest kann man nicht das geringste vorwerfen. Eine der
wenigen staatlichen Stellen, die ihren Job noch ernst nehmen!
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