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  • unbekannter Benutzer

1 Beitrag seit 25.01.2005

Recht bewahren aber ohne ständige Überwachung

Hier kommt es doch schon zu Einschränkungen der Artikel des
Grundgesetzes. Zum Glück haben die Väter des GG den Artikel 20
eingebracht. Hier heißt es im Absatz 4:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht
möglich ist.


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