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  • Agenor

mehr als 1000 Beiträge seit 05.07.2000

Richtervorbehalt

Endlich zeigt sich, dass allein schon der sog. Richtervorbehalt
uns alle davor schuetzt, dass die Voratsdatensammlung missbraucht
wird.
Es geht um die Terrorabwehr und gegen den Kindesmissbrauch.
Und um nichts anderes!

> Das LG gab dem Antrag statt und verpflichtete den Provider 
> ohne Anhörung zur Herausgabe der Daten und zur Übernahme 
> der Verfahrenskosten.

Ups, Ok, war der falsche Richter. Aber vom Prinzip kann man sich doch
auf die Sachkenntnis eines Richters verlassen und so ein Fall
kommt bestimmt nie mehr vor ... :-(

Agenor

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