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  • Answer FAQ

612 Beiträge seit 11.05.2012

Präzedenzfall

> "Das Urteil gegen Bradley Manning dürfte einen Präzedenzfall dafür abgeben, wie die USA künftig gegen Whistleblower vorgehen wird."

Ich glaube nicht, dass dies ein solcher Präzedenzfall ist, da es sich
hier um ein Militärgericht handelt und Manning ein (Teil-)geständnis
abgelegt hat. Keiner der Prozessbeobachter rechnet mit einem
Freispruch.

> "Wikileaks-Chef Julian Assange etwa könnte von dem Urteil des Militärgerichtes betroffen sein.."

Das bezweifle ich ebenfalls. Ein solcher Präzedenzfall (oberstes
Gericht) existiert nämlich schon: Daniel Ellsberg " Pentagon-Papiere"
aus 1971. 
Liest man die damalige Urteilsbegründung (Geheimhaltungsinteresse des
Staates muss hinter dem Interesse der Öffentlichkeit und der
Pressefreiheit zurückstehen) so dürfte Assange gar nicht angeklagt
werden und Edward Snowden wäre freizusprechen.

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