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499 Beiträge seit 25.02.2005

CD-Kauf als Vorbereitungshandlung

"Dazu kommt, dass die Anwälte in der Herleitung ihres Arguments die
Umwandlung der CD-Tracks in MP3-Dateien in suggestiver Weise
gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Verbreitung beschreiben."

Warum wird dann von den Anwälten nicht gleich schon der CD-Kauf als
Vorbereitungshandlung gesehen und verboten ? Ohne den könnte ich auch
nichr rippen.

Ist man jetzt eigentlich aus dem Schneider wenn man nach FLAC
konvertiert statt nach mp3 ?

Ich kann ja nur hoffen dass sie damit nicht durchkommen, aber leider
weiss man ja nie...


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