"Dazu kommt, dass die Anwälte in der Herleitung ihres Arguments die
Umwandlung der CD-Tracks in MP3-Dateien in suggestiver Weise
gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Verbreitung beschreiben."
Warum wird dann von den Anwälten nicht gleich schon der CD-Kauf als
Vorbereitungshandlung gesehen und verboten ? Ohne den könnte ich auch
nichr rippen.
Ist man jetzt eigentlich aus dem Schneider wenn man nach FLAC
konvertiert statt nach mp3 ?
Ich kann ja nur hoffen dass sie damit nicht durchkommen, aber leider
weiss man ja nie...
Umwandlung der CD-Tracks in MP3-Dateien in suggestiver Weise
gleichsam als Vorbereitungshandlung für die Verbreitung beschreiben."
Warum wird dann von den Anwälten nicht gleich schon der CD-Kauf als
Vorbereitungshandlung gesehen und verboten ? Ohne den könnte ich auch
nichr rippen.
Ist man jetzt eigentlich aus dem Schneider wenn man nach FLAC
konvertiert statt nach mp3 ?
Ich kann ja nur hoffen dass sie damit nicht durchkommen, aber leider
weiss man ja nie...