Vielleicht solltest Du dann so ehrlich und freundlich sein, zwischen
beiden Tatbeständen zu unterscheiden.
Das, was Du machst bzw. versuchst, anderen zu unterstellen. ist
schlichtweg eine Verquickung zwischen Straftat? und subjektiv
empfundener Belästigung.
Erstens ist juristisch betrachtet hier durchaus ein Unterschied zu
ziehen. Es sei denn, Du machst Dich gerne über das Rechtswesen hier
lustig.
Zweitens solltest Du nicht von einer Sache auf die Allgemeinheit
schließen.
Drittens halte ich Dich für eine kleine Heulsuse gemessen an Deiner
Antwort.
Viertens wäre es wohl angebracht, Argumente vorzubringen, statt zu
flennen.
Fünftens würde wohl das "Nuhr-Zitat" angebracht sein: Wenn man keine
Ahnun hat ...
Und DU hast keine Ahnung. Thats Fact!
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beiden Tatbeständen zu unterscheiden.
Das, was Du machst bzw. versuchst, anderen zu unterstellen. ist
schlichtweg eine Verquickung zwischen Straftat? und subjektiv
empfundener Belästigung.
Erstens ist juristisch betrachtet hier durchaus ein Unterschied zu
ziehen. Es sei denn, Du machst Dich gerne über das Rechtswesen hier
lustig.
Zweitens solltest Du nicht von einer Sache auf die Allgemeinheit
schließen.
Drittens halte ich Dich für eine kleine Heulsuse gemessen an Deiner
Antwort.
Viertens wäre es wohl angebracht, Argumente vorzubringen, statt zu
flennen.
Fünftens würde wohl das "Nuhr-Zitat" angebracht sein: Wenn man keine
Ahnun hat ...
Und DU hast keine Ahnung. Thats Fact!
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