Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 04.09.2000

und nach Fernabsatzgesetz? Kann ich Interne-Sexseiten nicht zurückgeben?

In der Regel sind das doch auch Haustürgeschäfte und da greift doch
dieses Gesetz, oder gilt das nur für Waren und nicht für
Dienstleistungen?

tom
Bewerten
- +
Ansicht umschalten