Ansicht umschalten
Avatar von DOSenmann
  • DOSenmann

mehr als 1000 Beiträge seit 25.02.2003

"...einem fehlerhaften Verständnis der Rechtslage..."

Heißt: Mist, wir haben gemerkt, daß wir damit nicht durchkommen.
Nichts für ungut aber man kann es ja mal versuchen.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten