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Avatar von Alter Mann in den Weinbergen
  • Alter Mann in den Weinbergen

mehr als 1000 Beiträge seit 04.01.2009

Die Gema soll ihr rechtswidriges Inkasso einstellen !

Und das ein bisschen plötzlich.

Ich empfehle allen Gema-Zahlern dieses Urteil genau zu lesen:

> http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/743413/Musik-fuer-Patienten-und-Freunde-macht-keine-Abgabe-noetig?_vl_backlink=/home/recht/rechtallgemein/index.do

und die Zahlung zu verweigern bzw. auch zurückzufordern.

Das Urteil ist zwar aus A, aber es fusst auf EUGH-Urteilen und ist
somit auch für D relevant.

So einfach wie die sich das machen: Musik ist zu hören -> zahlen ist
das Spiel nicht.


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