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  • Schily

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2000

Ernsthaft regieren oder vermerkeln?


Eine Videoüberwachung ist jetzt schon in Betrieben mit Betriebsrat
verboten, es sei denn der BR hat dem zugestimmt. 

Die einfachste Lösung für das Problem ist also offenbar, daß diese
Regelung einfach für jeden Betrieb gilt. Will dann der Arbeitgeber
Maßnahmen durchführen, die der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
dienen können, dann müßte man nur festsetzen, daß es keine Ausnahme
mehr für BR-lose Betriebe gibt. 

Der Arbeitgeber müße also zunächst die Bildung eines Betriebsrates
abwarten, bevor er bestimmte Maßnahmen auch nur diskutieren möchte.


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