Ansicht umschalten
Avatar von blabla0815
  • blabla0815

mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2005

2 Jahre Knast?

§90 TKG

(1) Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

Weitere Erklärung siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Teddycam#Rechtslage

Passt zwar nicht ganz wörtlich, könnte aber doch spannend werden....

Bewerten
- +
Ansicht umschalten