>Das Gericht habe unter anderem "sehr deutlich" gemacht, dass ein
Knacken von >Kopierschutzmaßnahmen niemals zulässig sein könne.
Wenn ich sowas schon lese. Natürlich kann es notwendig sein, einen
Kopierschutz zu "knacken". Und zur Erstellung von Privatkopien sollte
dies sinnvollerweise auch zulässig sein.
Knacken von >Kopierschutzmaßnahmen niemals zulässig sein könne.
Wenn ich sowas schon lese. Natürlich kann es notwendig sein, einen
Kopierschutz zu "knacken". Und zur Erstellung von Privatkopien sollte
dies sinnvollerweise auch zulässig sein.