Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.2000

SAD sollte sich das nicht bieten lassen

>Das Gericht habe unter anderem "sehr deutlich" gemacht, dass ein
Knacken von >Kopierschutzmaßnahmen niemals zulässig sein könne.

Wenn ich sowas schon lese. Natürlich kann es notwendig sein, einen
Kopierschutz zu "knacken". Und zur Erstellung von Privatkopien sollte
dies sinnvollerweise auch zulässig sein.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten