wenn gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn nicht bezahlt wird, muss man ĂĽber eine Neuregelung des StrafmaĂźes nachdenken. Vielleicht wĂĽrde die Androhung von Haft die Verantwortlichen zu einem Umdenken bewegen? Geldstrafen scheinen gewisse Kreise ja offenbar schon lange nicht mehr zu erschrecken.
Unabhängig davon muss sich beim Mindestlohn noch viel mehr ändern. Eine Erhöhung ist nicht nur vor dem Hintergrund, dass die letzte Erhöhung nicht die von den Kritikern prophezeiten negativen, sondern sogar positive Effekte erbracht hat, überfällig. In der Folge darf sich dann auch endlich die Erhöhung der Beträge einstellen, die hinzuverdienende Hartz4-Empfänger behalten dürfen. Da hat das Bundessozialgericht nämlich schon vor etlichen Jahren festgehalten, dass die Freibeträge zu gering sind um damit kaufmännische Entscheidungen treffen zu können. Erhöht werden sie aber auch nicht, da sonst der Abstand zum Mindestlohn zu gering ist.