Bei der Wahl des Datenschutzbeauftragten bekommen sie die 2/3 nicht hin, aber beim Beschluss eines Selbstentmachtungsgesetzes, aufgrund dessen zukünftig nicht mehr 2/3 notwendig sein werden, kriegen sie die 2/3 zusammen?
Das ist zumindest mein Kenntnisstand, dass Verfassungsänderungen immer eine 2/3-Mehrheit erfordern.