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  • unbekannter Benutzer

469 Beiträge seit 12.05.2006

Wurde auch Zeit, denn...

...wir wollen ja nicht umsonst den Auslieferungsschutz über unser
Grundgesetz ausgehöt haben, nicht war? Zu lesen ist in Artikel 16
inzwischen:

"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz
kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen
Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze
gewahrt sind."

Zusammen mit der vernetzung der Datenbanken und dem ausgehölten
Datenschutzrecht bin ich gespannt, wann Kreditkarteninhaber, deren
gestohlene Kartennummer für etwas in Spanien verbotenes genutzt
wurde, dann auch dorthin ausgeliefert werden. Klingt doch
verlockend...
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