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Avatar von Sique

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Re: in einem rechtsstaat werden vergehen bestraft.

Beamte sind weisungsgebunden. Wenn sie eine Durchsuchung durchführen,
dann auf Weisung, sie sind nur Ausführende eines staatlichen
Auftrages. Gegen den Auftrag kannst du auf dem Wege der
Verwaltungsgerichte klagen, gegen die gesetzlichen Grundlagen auf dem
Wege der Normenkontrollklage.
Genau das gleiche gilt für den Mitarbeiter einer Firma. Wenn der bei
dir Schaden anrichtet, während er im Firmenauftrag handelt, kannst du
nur Klage gegen seinen Arbeitgeber erheben, nicht gegen ihn selbst.
Inwieweit die Firma dann ihren Schaden wiederum gegen den Mitarbeiter
einklagt und ihn zur Rechenschaft zieht, ist der Firma überlassen.

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