Man kennt ja schon die Gesetzauslegung deutscher Gerichte. Ich nenne
hier nur mal Beispielhaft "gewerblicher Umfang" und "wirksamer
Kopierschutz".
Wobei ich befürchte, dass schon 2 Wörter für manche Gerichte zu viel
sein werden.
Na dann mal viel spaß mit:
:\ Diese zwei Worte sind in Deinem Land leider nicht verfügbar. Das
tut uns leid.
hier nur mal Beispielhaft "gewerblicher Umfang" und "wirksamer
Kopierschutz".
Wobei ich befürchte, dass schon 2 Wörter für manche Gerichte zu viel
sein werden.
Na dann mal viel spaß mit:
:\ Diese zwei Worte sind in Deinem Land leider nicht verfügbar. Das
tut uns leid.