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  • Stefan Friedt

mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.2004

Klartext: kleinste Textauszüge = nicht mehr als 3 Wörter

Man kennt ja schon die Gesetzauslegung deutscher Gerichte. Ich nenne
hier nur mal Beispielhaft "gewerblicher Umfang" und "wirksamer
Kopierschutz".

Wobei ich befürchte, dass schon 2 Wörter für manche Gerichte zu viel
sein werden.

Na dann mal viel spaß mit:
:\ Diese zwei Worte sind in Deinem Land leider nicht verfügbar. Das
tut uns leid.

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