muss gerichtlich erwirken, dass der BND Aufschluss darüber gibt, was er überwacht hat?
Ich hoffe doch sehr, dass die Jokerkarte "Nationale Sicherheit/Staatswohl" dieses mal nicht sticht. Wobei "Staatswohl" in 99% der Fälle vorgeschoben wird, um das Überprüfen der (leeren) Keksdose zu unterbinden oder das ominöse Verschwinden der großen Porzellanvase zu vertuschen.