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  • evilk666

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2002

Wohl eher: one-strike

<<< Auf seiner Homepage weist das CCI darauf hin, dass Personen, die
sich zu Unrecht beschuldigt fühlen, die Entscheidung prüfen lassen
können. Das gilt jedoch nicht für die Warnhinweise zu Beginn des
Prozesses, sondern erst für die "korrigierenden Maßnahmen", die die
Provider zu einem späteren Zeitpunkt einleiten können. >>>

Übersetzt: alle Kunden bekommen willkürlich 5 Vorwarnungen, gegen die
sie sich sowieso nicht wehren können. Und als nächstes wird dann
sofort die Bandbreite gedrosselt, sobald irgendwas verdächtig
erscheint. "4GB runterladen? - Verdächtig, zack, dicht." Der Kunde
kann, wie oben ja beschwichtigend beschrieben, *danach* seine
*Unschuld* beweisen versuchen. Vermutlich nach dem erprobten
eBay-Verifikationsprozess. Wasser- und Stromrechnungen einreichen,
Führerscheinkopie, polizeiliches Führungszeugnis, Bürgschaften der
Nachbarn, dass man ein anständiger Kerl ist usw. Und *vielleicht* hat
man etwas Glück und bekommt als unbescholtener Bürger, der nichts
falsch gemacht hat, seine gekaufte und bezahlte Bandbreite wieder
zurück. *Natürlich* wird niemand für die falsche Verdächtigung
belangt oder sanktioniert - außer dem falsch verdächtigten natürlich.

Aber das wird dem ehrlichen Bürger eine Lehre sein: er wird es sich
zweimal überlegen, ungehörig viel herunterzuladen, kritische
Webseiten zu besuchen usw. 

Ziel erreicht.

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