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235 Beiträge seit 22.08.2004

Datenveränderung

"Wie üblich wird Sony daher versuchen, diese wie auch spätere
irreversible Firmware-Updates automatisch von neuen Spielen auf die
PSP aufspielen zu lassen"

Solange dieses ohne Zustimmung des Endanwenders passiert, könnte man
das wie folgt interpretieren:

§ 303a
Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt,
unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


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