Ansicht umschalten
Avatar von KeineHalbenSachen
  • KeineHalbenSachen

398 Beiträge seit 18.10.2005

Warium ich froh bin ohne US-Patente in Europa zu leben und zu wirtschaften ...

Artikel 52 28
Patentfähige Erfindungen

(1) Europäische Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind,
auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich
anwendbar sind.

(2) Als Erfindungen im Sinn des Absatzes 1 werden insbesondere nicht
angesehen:
a) Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische
Methoden;
b) ästhetische Formschöpfungen;
c) Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für
Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie
Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
d) die Wiedergabe von Informationen.

(3) Absatz 2 steht der Patentfähigkeit der in dieser Vorschrift
genannten Gegenstände oder Tätigkeiten nur insoweit entgegen, als
sich
die europäische Patentanmeldung oder das europäische Patent auf die
genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche bezieht.

(4) Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des
menschlichen oder tierischen Körpers und Diagnostizierverfahren,
die am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommen werden, gelten
nicht als gewerblich anwendbare Erfindungen im Sinn des
Absatzes 1. Dies gilt nicht für Erzeugnisse, insbesondere Stoffe oder
Stoffgemische, zur Anwendung in einem der vorstehend
genannten Verfahren.

Quelle:
http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/ar52.html#A52 
Bewerten
- +
Ansicht umschalten