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  • WeissAuchAllesBesser

681 Beiträge seit 20.06.2012

Das läuft etwas anders

The Ü schrieb am 08.06.2017 22:14:

Ich hatte bislang angenommen, dass Netflix halt die Rechte für die Ausstrahlung von Programm X in Land Y erwirbt. Wenn ich mich dann in Land Z begebe, für das Netflix diese Rechte nicht hat, wird mir X dort eben nicht angeboten. Was würde die neue Rechtslage da nun ändern?

Netflix habe ich nicht, aber bei Amazon Prime und Sky Go läuft es so:

Bin ich als Deutscher im Ausland kann ich über WLAN (lokale Internetzugänge) keine Inhalte sehen für die Amazon/Sky nur die deutschen Lizenzen haben. Gehe ich aber über Mobilfunk per Roaming online, werde ich behandelt als wäre ich in Deutschland.
Es scheint also heute schon kein Problem zu sein, die Inhalte auch im Ausland bereit zu stellen wenn ich einen deutschen Account habe.

Wie das beim Roaming technisch realisiert wird weiß ich nicht, aber das Lizenzrecht scheint auf jeden Fall kein Problem zu sein.

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