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  • Strinzi

mehr als 1000 Beiträge seit 13.01.2012

Re: "Verbraucher könnten nur Dienste nutzen, die in ihrem Land angeboten werden"

Das liegt aber eher am Glücksspielstaatsvertrag/Glücksspielgesetz. Wobei ich es, im Vergleich zum ÖR-Fernsehen, beim Lotto noch weniger verstehe, warum jedes Bundesland seine eigene Gesellschaft hat.

Diskriminierend wäre eher, wenn Bürger aus anderen EU-Staaten kein deutsches Lotto spielen dürften.

andreas1986 schrieb am 09.06.2017 00:07:

Das_P schrieb am 08.06.2017 22:35:
Auf lotto-bayern.de z.B. werden Sie auch nur bedient, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Bayern haben.

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