... glaubt man der aktuellen Rechtssprechung. Das StGb sieht eine maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren vor, genau so viel wie fĂĽr das unberechtigte ZĂĽnden einer Atombombe !
... glaubt man der aktuellen Rechtssprechung. Das StGb sieht eine maximale Freiheitsstrafe von 5 Jahren vor, genau so viel wie fĂĽr das unberechtigte ZĂĽnden einer Atombombe !