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  • thogar

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2010

Re: Ob Subaru mehr Interesse zeigt wenn die ersten Schadenersatzklagen reinkomme

My1 schrieb am 18.10.2017 21:40:

wenn aber bekannt ist dass es weit bessere verfahren gegeben hätte könnte man schon sagen dass es fahrlässig war was die da gemacht hatten.

Könnte man sagen, aber es stimmt eben nicht - leitet sich übrigens auch aus der Tatsache ab dass es so lange als sicher galt weil niemand drauf gekommen ist und das Schließsystem überwunden hat... lies einfach mal wie weit das zurück reicht.

Die ersten Zentralverriegelungen bei einigen Marken konnte man mit einem Tennisball mit einem Loch öffnen, welches man auf das Schloss drückte und hinten drauf schlug. Es gab nie irgendwelche Schadensersatzforderungen obwohl es andere Zentralverriegelungen gab die vielleicht besser oder weniger einfach zu öffnen waren.

Ich sage es noch einmal wenn das digitale Sicherungssystem komprommitiert ist und umgangen werden kann spielt es keine Rolle mehr wie aufwendig es eigentlich war, darauf begründet sich kein Schadensersatzanspruch egal was es als vielleicht besser mögliche Alternative gab.
Wenn du mir nicht glaubst empfehle ich tatsächlich einmal das Gespräch mit einem Anwalt oder etwas Beschäftigung mit dem unserem Rechtssystem - diese ganzen von die angeführten "was wäre wenn" Geschichtlein die du versuchst hervor zu bringen interessieren das Gericht schlicht und ergreifend nicht.

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