Kookyman schrieb am 28. April 2008 16:16
> Jetzt haben die Aktionäre die Erkenntnis, dass da fahrlässig das Geld
> verbrannt wurde (Kauf von Voicestream innerhalb weniger Tage
> abgewickelt - wtf?), aber dafür gibts wohl leider kein Geld zurück
> von der Telekom. (Grob) Fahrlässig ist halt nicht vorsätzlich..
In unserem Zivilrecht gibt es eine unbeschränkte Haftung für einen
angerichteten Schaden und hierfür genügt bereits einfache
Fahrlässigkeit. Die Fahrlässigkeit muss aber natürlich bewiesen
werden und dass es in dieser Liga immer geschäftliche Risiken gibt,
würde natürlich berücksichtigt werden. Im Übrigen hat sich wohl
gezeigt, dass der Kauf von Voicestream mittelfristig eben doch die
richtige Entscheidung war.
> Jetzt haben die Aktionäre die Erkenntnis, dass da fahrlässig das Geld
> verbrannt wurde (Kauf von Voicestream innerhalb weniger Tage
> abgewickelt - wtf?), aber dafür gibts wohl leider kein Geld zurück
> von der Telekom. (Grob) Fahrlässig ist halt nicht vorsätzlich..
In unserem Zivilrecht gibt es eine unbeschränkte Haftung für einen
angerichteten Schaden und hierfür genügt bereits einfache
Fahrlässigkeit. Die Fahrlässigkeit muss aber natürlich bewiesen
werden und dass es in dieser Liga immer geschäftliche Risiken gibt,
würde natürlich berücksichtigt werden. Im Übrigen hat sich wohl
gezeigt, dass der Kauf von Voicestream mittelfristig eben doch die
richtige Entscheidung war.