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  • Röslein A. D. Heide

195 Beiträge seit 27.03.2008

Hand auf's Herz

Da kauft jemand Telekomwerte zum x-Fachen des Buchwertes (d. h. zu
einem mehrfachen des  Konzerngesamtwertes). Dieser beinhaltet mal
großzügig geschätzt 10-15% in Immobilien.

Nachdem er aus dem Börsenwahn erwacht ist stellt er fest das ihn
seine Aktion 90% Wertverlust beschert hat.

Nun behauptete er diese Aktien damals ausschließlich zu den hohen
Kursen
erworben zu haben weil die Immobilien nicht mit 10-15% sondern
meinetwegen mit 18-21% des gesamten Buchwertes (von dem er
wahrscheinlich nicht einmal Ansatzweise weiß was das eigentlich ist)
ausgewiesen wurden. 

Meine Vermutung ist das die Telekom mit ihrer Argumentation nicht
ganz falsch liegt.

Der klagende Anwalt liegt natürlich auch nicht ganz falsch. Die
Telekom muss schon eine schlechte Position haben um in diesem Umfeld
mal die Wahrheit zu sagen was Sie über "ihre" Aktionäre denkt.

Einen Kommentar zu klagenden Kleinaktionären erspare ich mir lieber
(unsportlich ist das geringste was mir zu dieser Mischpoche
einfällt).
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