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  • unbekannter Benutzer

126 Beiträge seit 20.03.2001

Seltsam

 Komisch, die RegTP kann Weisungen aussprechen. Nur im Fall des
Kundenschutzes tut Sie dies nicht. Dann lese ich in dem Artikel von
einem einstweiligen Rechtsschutz, dieser wird aber von den Gerichten
dem Endkunden gegenüber der Telekom aufgrund neuer Gesetze verwehrt.
Ich habe leider bisher keine Möglichkeit zu wechseln. (wg. letzter
Meile). Das rechtfertigt eigentlich den einstweiligen Rechtsschutz.
Was da läuft hat nichts mehr mit guten Sitten zu tun. Ich habe gerade
wieder einmal 5 Std. Telefonate mit Telekom und T-online hinter mir.
Nur weil entweder Leitungen in einer Schleife hängen (01805
24pf/min)oder weil eine Stelle nicht weiß was die andere tut, oder aber
einfach nicht zuständig ist.
Eigentlich müßten die Verbraucherschützer denen das Wort Service in der
Werbung verbieten da es irreführend ist. 


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