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9 Beiträge seit 21.11.2001

Juiristische ansichten

 Also vorab, bin auch kein Jurist, habe aber ein paar Grundkenntnisse
im BWL-Studium mitbekommem.

1. Ein Kaufvertrag besteht aus Abgabe eines Angebote
(Oonline-Einstellen der 3 Artikel zu je 1,-- DM) und Annahme des
Angebotes. Das war hier der Fall. Somit ist ein Kaufvertrag zustande
gekommen. So einfach ist das.

2. Wenn der Anbieter sein Angebot wegen Irrtums ändern möchte, hat er
das vor Auktionsende zu tun. Hierfür gibt wie bei jeder Online Auktion
Möglichkeiten. Hat er das versäumt, Pech gehabt.

3. Der Bieter kann ja nicht riechen, was er für der anbieter für seine
Waren erwartet, und geht von dem angegebenen Preis aus. Es besteht
praktisch wie theoretisch, bis Auktionsende, ja immer noch die
Möglichkeit dass die Preise steigen und die Vorstellungen des Anbieters
übertreffen. Wenn das der Fäll wäre, würde dieser ja auch nicht sagen
"Ich wollte eigentlich nur 1000 DM Pro Stück" und den Mehrertrag
zurückerstatten sondern selbst behalten.

Ergo, Auktionen können so oder so ausgehen, im Endeffekt gleicht sich
alles auf längere Sicht aus. Somit darf er sich nicht beschweren,
sondern muß den erlittenen Verlust schlucken.

Im übrigen erscheint der Verlust auch in seiner Steuerklärung, was
seine Gewinne, gehe davon aus dass er welche macht, schmälert oder
vielleicht seine Verluste steigert. Somit zahlt er weniger bzw keine
Steuern und im Endeffekt zahlt die Gesamtheit derjenigen die solche
zahlen für seine Verluste. Somit hat er noch wenier Grund sich zu
beschweren.


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