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  • AbtO

67 Beiträge seit 26.06.2001

Re: Was für ein Riesenschwachsinn

Twister schrieb am 23. Juli 2004 15:32

> [...]
> ich möchte anmerken, dass eine Ablehnung dieses Ansinnens nicht als
> "triftiger Grund für eine Nichtaufnahme der Arbeit gilt".
ist es auch nicht, aber wenn ich meine Daten nicht rausrücke krieg
ich den job sowieso nicht...

> Ebenso gilt z.B. eine Kündigung weil man fortwährend als "blöde Ganz"
> etc. bezeichnet wird, nicht als eine Kündigung, die "nicht" im
> Verschulden des AN liegt - sprich: hallo, Sperrzeit.
es ist auch dämlich einen Job zu kündigen solange man noch keinen
neuen hat - gans(z) egal wie schlecht man meint behandelt zu
werden...

>
> T.
Oliver

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